Presse

20.01.2010  Mit TOX PRESSOTECHNIK auf der sicheren Seite!
 

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Verpflichtung und Chance zugleich. Chance dahingehend, dass die Sicherheit der Maschinenbediener zu recht sehr ernst genommen wird; Verpflichtung in dem Sinne, dass verantwortungsbewusste Unternehmen schon immer alle relevanten Regeln einhalten.


Seit 29.12.2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft. Mit dieser Änderung wird die grundlegende Sicherheitsnorm EN954-1 ungültig. In der Konsequenz tauchen Fragen auf, was zum Beispiel mit in 2009 hergestellten aber noch nicht ausgelieferten Maschinen geschieht. Auf der einen Seite treiben die Regulierungsbemühungen der europäischen Behörden oftmals seltsame Blüten. Auf der anderen Seite jedoch ist sie pure Notwendigkeit, um Wildwuchs und Mängel bei der Maschinensicherheit zu vermeiden bzw. die Sicherheit darzustellen. Tatsache ist, dass die neue Maschinenrichtlinie deutlich mehr Umfang hat als die bisherige Fassung: 29 Artikel und 12 Anhänge anstatt vorher 16 Artikel und neun Anhänge. Neu geregelt wurden u. a. auch die „Anforderungen an Teilmaschinen“, auch „unvollständige Maschinen“ genannt; der Hersteller muss hier künftig zwingend eine „Einbauerklärung“ mitliefern. Zudem wird die Laufzeit einer Maschine nun auf 20 Jahre begrenzt. Danach muss die Maschine wahlweise generalüberholt oder ganz aus dem Verkehr gezogen werden.

Für Dr.-Ing. Wolfgang Pfeiffer, Geschäftsführer der mittelständischen TOX PRESSOTECHNIK GmbH & Co. KG, D-88250 Weingarten, ändert sich für seine Geschäfte so gut wie gar nichts: „Als Technologie-Unternehmen haben wir schon vor der Einführung der ersten europäischen Maschinenrichtlinie im Jahr 1993 nicht nur die entsprechenden Regelwerke befolgt, sondern vorausschauend immer weiter gedacht. TOX PRESSOTECHNIK hat beispielsweise das Schalten induktiver Lasten frühzeitig so umgestellt, dass höchste Sicherheit zusammen mit Langlebigkeit der Schalter erreicht werden, eine Grundforderung der neuen Norm. TOX kann den Neuerungen gelassen entgegen sehen, weil diese für uns vor allen Dingen nur noch formaler Natur sind. Der Normen-Geltungsbereich ist jetzt klar umrissen und die Inhalte werden eindeutig beschrieben. Im Vordergrund steht der Themenkomplex Sicherheit, wobei die technische Umsetzung jedem Hersteller selbst überlassen bleibt“.

Wenn die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum 29.12. 2009 Gültigkeit erlangt, gilt für die Einschätzung der Risikoanalyse dann die Norm EN ISO 14121 und für die Sicherheit der Maschinen die Norm EN ISO 13489. Derzeit ist laut Dr.-Ing. Pfeiffer noch nicht klar, ob die letztgenannte Norm mit den bereits vielzitierten so genannten „performance levels“ pünktlich zum Jahresende 2009 verbindlich wird. In dieser Richtung äußert sich auch der VDMA, der viele Unternehmen wegen der Wirtschaftskrise, die sich z. B. in verzögert auszuliefernden Maschinen auswirkt, vor ziemlichen Schwierigkeiten sieht, weil so manche Maschinen eben noch der geltenden Norm 98/37/EG entsprechen.

Bei TOX PRESSOTECHNIK kann man das so nicht nachvollziehen: „Wir haben aus eigenem Anspruch heraus als einer der ersten Hersteller mit Presstechnik versehene Handarbeitsplätze nach der höchsten Sicherheitskategorie 4 (EN 954-1) ausgeliefert (anerkannt und dokumentiert mit Gebrauchszulassung durch die Berufsgenossenschaft Düsseldorf). Dieser konsequenten Vorgehensweise bleiben wir bis heute treu und werden dies auch künftig tun. Wir haben beispielsweise schon zahlreiche Press-/Einpresssysteme mit dem mechatronischen Servoantriebszylinder EPMK, der über eine Sicherheitsbremse und Steuerung 504-007-000 verfügt, inklusive eines Sicherheitslichtgitters ausgeliefert. Diese Ausrüstung entspricht voll den neuesten technischen Anforderungen des kommenden höchsten „performance levels e“. Lediglich die maschinenbegleitende Dokumentation ist zum Stichtag umzustellen. Damit sind wir bestens vorbereitet, egal wann die Richtlinie vollständig zum Tragen kommt, und die Kunden sind mit unseren Produkten auf jeden Fall auf der sicheren Seite“, wie Dr.-Ing. Wolfgang Pfeiffer abschließend betont.

 

EPMK mit Bremse

CEB 008.032

Hr. Dr. W. Pfeiffer




PM0210-1_ec_machine_directive_DE.zip PM0210-1 ec machine directive ... (Size: 1.5 M, last modified: 25-08-10)
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